Wir möchten unsere Webseite so gestalten, dass sie möglichst vielen Nutzer:innen zugänglich ist – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder eingesetzten Geräten. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung setzen wir auf klare Struktur und Benutzerfreundlichkeit.

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 sind Unternehmen verpflichtet, digitale Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Obwohl unsere Kanzlei mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt, besteht keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit dieser Webseite, da:

  • Keine digitalen Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes erbracht werden

  • Der Mandantenbereich lediglich PDF-Dokumente bereitstellt

  • Die Kontaktformulare ausschließlich zur allgemeinen Kontaktaufnahme oder Bewerbung dienen

  • Der Preiskalkulator stellt kein interaktives Buchungstool oder Vertragsangebot dar, sondern dient lediglich der unverbindlichen Information

Freiwillige Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben haben wir folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Klar strukturierte Inhalte

  • Gut lesbare Sprache

  • Vergrößerbare Schriftgrößen über den Browser

  • Alt-Attribute für alle Bilder

  • Responsives Layout

Rückmeldung zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Barrieren feststellen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail: mail@steuerberater-hp.de