Wir möchten unsere Webseite so gestalten, dass sie möglichst vielen Nutzer:innen zugänglich ist – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder eingesetzten Geräten. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung setzen wir auf klare Struktur und Benutzerfreundlichkeit.
Keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 sind Unternehmen verpflichtet, digitale Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.
Obwohl unsere Kanzlei mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt, besteht keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit dieser Webseite, da:
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Keine digitalen Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes erbracht werden
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Der Mandantenbereich lediglich PDF-Dokumente bereitstellt
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Die Kontaktformulare ausschließlich zur allgemeinen Kontaktaufnahme oder Bewerbung dienen
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Der Preiskalkulator stellt kein interaktives Buchungstool oder Vertragsangebot dar, sondern dient lediglich der unverbindlichen Information
Freiwillige Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit
Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben haben wir folgende Maßnahmen umgesetzt:
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Klar strukturierte Inhalte
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Gut lesbare Sprache
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Vergrößerbare Schriftgrößen über den Browser
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Alt-Attribute für alle Bilder
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Responsives Layout
Rückmeldung zur Barrierefreiheit
Wenn Sie Barrieren feststellen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: mail@steuerberater-hp.de

