In Deutschland werden rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem im Kalenderjahr 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet worden ist. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer im Zeitraum 1.7.2022 bis 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form einreichen.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Die von der Finanzverwaltung mit Steuerbescheid festgestellten Wertverhältnisse werden dann ab dem Kalenderjahr 2025 für die Berechnung Ihrer Grundsteuer, die von den Städten und Gemeinden mit dem bekannten Abgabenbescheid erhoben werden, herangezogen. Bis einschließlich für das Kalenderjahr 2024 gelten im Umkehrschluss die bisherigen Wertfeststellungen.
Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen unterstützen wir Sie gerne und können die Erstellung des gesamten Prozesses (von der Steuererklärung bis hin zur Bescheidprüfung) für Sie übernehmen. Bitte beachten Sie, dass sich unser Angebot ausschließlich an unsere Bestandsmandanten richtet. Um für Sie tätig werden zu können, senden Sie uns in jedem Fall einen unterschriebenen Beratungsauftrag per E-Mail zu. Gerade Ihre E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich, um einen vollständig digitalisierten Prozess abbilden zu können.